Wir sind ein Team aus Rechtsanwälten (auch Fachanwälte für Insolvenzrecht) sowie erfahrenen Insolvenzsachbearbeitern, die seit Einführung der Restschuldbefreiungsverfahren oder Verbraucherinsolvenzen im Jahr 1999 tätig sind.
Mit der Erfahrung aus über 4.000 Verbraucherinsolvenzverfahren und Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung (also auch von ehemals selbstständig Tätigen) verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz an vielen Insolvenzgerichten wie Duisburg, Düsseldorf, Kleve, Krefeld und Mönchengladbach.
Als am Niederrhein verwurzelte Kanzlei mit dem Sitz in Krefeld werden wir für Sie gerne in Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen, Duisburg, Moers, Düsseldorf, Rhein-Kreis Neuss bzw. am ganzen Niederrhein bis ins Rheinland tätig.
Was kostet die Beratung? In einigen Fällen wie zum Beispiel bei Empfängern von Lohnersatzleistungen bzw. Geringverdienern besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein über das zuständige Amtsgericht zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, dies am erfolgversprechendsten zu gestalten. In allen anderen Fällen finden wir eine für Sie tragbare Lösung.
Scheuen Sie sich nicht, und rufen Sie uns an.