Die Ausgangslage
Egal, ob Sie als
- Unternehmer, Selbstständiger oder Handwerker
- haftender Geschäftsführer
- oder Konsument (Verbraucher)
in eine Verschuldungssituation geraten sind, eins ist allen gemeinsam:
- Ihre Schulden treffen Sie höchstpersönlich und damit Ihr Einkommen und Ihr Vermögen.
- Sie haben den Wunsch, aber auch das Recht:
Raus aus den Schulden
und genau dafür gibt es das neue Restschuldbefreiungsverfahren.
Aber dafür müssen Sie aktiv werden:
Fangen Sie jetzt an – Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Haben Sie einen Überblick über Ihre Schulden?
- Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Haben Sie den Mut, Klarheit zu schaffen.
- Können Sie Ihre Schulden innerhalb der nächsten 3 Jahre aus Ihrem Vermögen und/oder Ihrem Einkommen abbezahlen?
- Wenn ja, beraten und begleiten wir Sie bei einem außergerichtlichen Schuldenmoratorium.
- Sollten Sie Ihre Schulden nicht innerhalb der nächsten drei Jahre abbezahlen können, dann ist das gerichtliche Restschuldbefreiungsverfahren der richtige Weg für Sie.
Die Lösung
Das Restschuldbefreiungsverfahren ist für alle Schuldner da. Es ist also egal, ob Sie sich als Unternehmer, Handwerker oder Konsument verschuldet haben. Und auch die Höhe Ihrer Schulden ist egal.
Ihre Schulden werden Ihnen im gerichtlichen Insolvenzverfahren nach 3 Jahren erlassen – gilt für alle Insolvenzanträge ab dem 01.10.2020!
Der Weg dahin ist unterschiedlich,
- Regelinsolvenzverfahren
oder
- Verbraucherinsolvenzverfahren,
aber alle Wege führen für natürliche Personen in das Restschuldbefreiungsverfahren.
Die Weichenstellungen sind teilweise kompliziert. Gerade im Vorfeld verlieren viele Schuldner wertvolle Zeit.
Wir kennen den richtigen Weg für Sie. Wir begleiten Sie bei der Aufbereitung Ihrer Unterlagen und der Verfahrenswahl und wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Wir koordinieren und führen die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und beenden evtl. Zwangsvollstreckungen.
Und nicht zuletzt begleiten wir Sie während des gerichtlichen Verfahrens und der Restschuldbefreiungsphase.
Die Gestaltungsmöglichkeiten:
Bei uns wird jeder Mandant innerhalb von 3 Monaten ab der Beauftragung zur Einleitung des Verfahrens gebracht und damit zum Beginn der 3 Jahre für die Restschuldbefreiung.
Voraussetzung:
- Sie haben den Willen zur Mitarbeit.
- Ihre Unterlagen sind sortiert und vollständig .
- Sie sind stets für uns erreichbar.
Wir begleiten und beraten Sie während des gesamten Verfahrens, auf Wunsch nehmen wir auch die Termine mit Ihnen zusammen beim Insolvenzverwalter wahr.
Wir wählen das richtige Verfahren für Sie.
Wir nutzen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs und des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens.
Wir prüfen die Voraussetzungen für ein Insolvenzplanverfahren zur Verkürzung der 3 Jahre.
Wir klären Sie auf, damit Sie keine Obliegenheiten verletzen und so nicht Ihren Anspruch auf Restschuldbefreiung verlieren.
Rufen Sie uns an unter 02151 7374747 und vereinbaren einen Termin. Jeder Tag, den Sie verlieren ist ein verlorener Tag ohne Schulden.
Bereits die richtige Wahl des Verfahrens kann von entscheidender Bedeutung sein.
Auch gibt es innerhalb der Verfahren Alternativen, zum Beispiel den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch, das gerichtliche Einigungsverfahren und den Insolvenzplan.
Bisher dauerte ein Insolvenzverfahren ab dem Tag der Insolvenzeröffnung 6 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 3 bzw. 5 Jahre möglich. Aufgrund des vom Bundestag am 18.12.2020 verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren dauert ein Insolvenzverfahren, das ab dem 01.10.2020 beantragt wurde, nur noch 3 Jahre (ohne Auflagen). Das gilt sowohl für Verbraucher als auch für Einzelunternehmer. In der Reform ist das Instrument einer sofortigen Restschuldbefreiung über einen sogenannten Insolvenzplan immer noch gegeben! Ein Insolvenzplan ist vor allem dann interessant, wenn ein Dritter einen Einmalbetrag zur Verfügung stellen kann und die Gläubiger über den Plan besser gestellt werden, als wenn das Verfahren regulär durchlaufen würde.