Auf dem Gebiet des Architektenrechts vertreten wir sowohl Architekten und Ingenieure als auch die Bauherrenseite. In diesem Zusammenhang stehen insbesondere Fragen zum Architektenvertrag, zum Architektenhonorar (HOAI) sowie der Architektenhaftung im Vordergrund. Nur derjenige, der auf dem Spezialgebiet des Architektenrechts seine rechtlichen Möglichkeiten kennt, kann diese Rechte auch durchsetzen. Hierbei geht es insbesondere um die Rechte betreffend nachfolgender Sachverhalte:
- Architektenvertrag
- Architektenhonorar (HOAI)
- Architektenhaftung
- Projektsteuerung
- Urheberrecht des Architekten
Sollten Sie konkrete Fragen zu architektenrechtlichen Fragenstellungen haben, steht wir Ihnen mit unserem Team von Rechtsanwälten/Fachanwälten jederzeit gerne zur Verfügung.
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