Raus aus den Schulden – hinterher weiss man mehr!
Mindestens jeder 10. Deutsche ist nicht mehr in der Lage, seine Schulden zu bezahlen. Erst schleichend, dann erdrückend sammeln sich die Verpflichtungen für Ratenzahlungen, Handyverträge etc.
Über Monate, häufig über Jahre, wird jongliert, die Lebensführung auf das notwendigste reduziert, letzte Mittel von Familie und Freunden abgerufen, um die drängendsten Gläubiger zu befriedigen. Doch der Kampf ist von Anfang an aussichtslos, aber diese Wahrheit wird ignoriert.
Warum warten —jeder Tag kostet Sie einen verpassten schuldenfreien Tag!
Die Schulden wachsen, denn die laufenden Zinsen und Kosten übersteigen die Zahlungen. Ist das wirklich der richtige Weg. Haben die letzten Jahre in irgendeiner Weise eine Verbesserung gebracht? War der Leidensweg wenigstens schicksalhaft und damit unvermeidbar? Nein — im Gegenteil —die verlorene Zeit steht vielmehr unter der Überschrift „dumm gelaufen”!
Mit jedem Tag wurde ein Tag ohne Schulden verschenkt. Und mit jedem Tag des Jonglierens wächst die Gefahr, in die Schuldenfalle zu tappen und damit die Versagung der Restschuldbefreiung zu riskieren. Wenn eine Entschuldung trotz Sparplan nicht erreichbar erscheint, sind über einen Antrag auf Eröffnung eines persönlichen Insolvenzverfahrens mit Beantragung der Restschuldbefreiung die Finanzen und damit das Leben neu zu ordnen. Dies betrifft nicht nur echte „Verbraucher”, sondern jede natürliche Person, und damit auch Selbstständige oder ehemals selbstständig Tätige. Auch wer vielleicht Zeit verschenkt hat, für den Neuanfang ist es nie zu spät. Die Insolvenz mit einhergehender Restschuldbefreiung ist nicht das Ende, sondern kann zum großen Befreiungsschlag werden.
Wichtig ist natürlich, dass das Verfahren als 2. Chance verstanden wird und der feste Wille besteht, an der Bearbeitung mitzuwirken. Bevor der Insolvenzantrag gestellt werden kann, ist es bei Verbrauchern erforderlich, dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit allen Gläubigern versucht wird. Dies muss über eine sogenannte „geeignete Stelle” erfolgen. Eine solche geeignete Stelle sind wir!
Die Betreuung von etwa 4.000 Restschuldbefreiungsverfahren durch uns hat gezeigt, dass die meisten mit „ungesundem Halbwissen” kommen und daher die Belastung durch ein Insolvenzverfahren falsch einschätzen. Und dann kommt das große Erwachen, dass bei ehrlicher Betrachtung im Insolvenzverfahren mehr Haushaltseinkommen bzw. Unterstützung verbleibt als in den Jahren des Jonglierens.
Rund um das Thema „Was bleibt mir denn monatlich zum Leben?” möchten wir mal ein Beispiel aus der Praxis geben. Ehepaar M. hat zwei Kinder, 2 und 5 Jahre. Wegen der Kinderbetreuung arbeitet Frau M. für € 600,00. Des Weiteren erhält sie Kindergeld in Höhe von monatlich € 380,00. Herr M. ist Schlosser und verdient netto € 1.920,00. Gemeinsam wurden verschiedene Darlehen in einer Größenordnung von ca. € 35.000,00 aufgenommen, die aus dem Verdienst von Frau M. mit monatlich € 600,00 bedient werden. Für die Lebenshaltungskosten Miete, Strom, Wasser, Versicherungen, Lebensmittel und Kleidung verbleiben € 2.300,00. Bei Durchführung des Insolvenzverfahrens wurden € 2.900,00 pfändungsfrei verbleiben! Die „Restschuld” für das Darlehn von € 35.000,00 wäre nach 6 Jahren auf € 0,00. Erhöhungen des Familieneinkommens könnten über ebenfalls unpfändbare Urlaubsgeldzahlungen und (anteilig pfändungsfreie) Weihnachtsgeldzahlungen erfolgen. Kindergeld steht den Kindern zu und wird nicht zum Einkommen gerechnet. Familie M. hätte im Falle der Neuausrichtung über ein Restschuldbefreiungsverfahren monatlich € 600,00 mehr zur Verfügung. Vielleicht ist jetzt auch mal ein Kurzurlaub mit den Kindern drin…
Die Insolvenz kann eine echte 2. Chance für Sie darstellen. Wir informieren Sie gerne!