Wege aus dem Schuldenloch
Leider ist das Schuldenmachen heute ziemlich einfach geworden. „Kaufe jetzt —zahle später! Das kannst du auch! Alles sofort und 0% Zinsen”
Mit solchen Slogans werben viele Handelsunternehmen und auch viele Banken freuen sich, lukrative Kreditkunden zu bekommen. Kann der Kunde seine Raten aber nicht mehr bezahlen, wird es schnell ungemütlich. Manche Unternehmen übergeben offene Forderungen sehr schnell an Inkassounternehmen, und die sind mit ihren Gebühren in der Regel nicht zimperlich. So können anfangs überschaubare Beträge sich in kurzer Zeit vervielfachen. Umso schlimmer, wenn man nicht nur bei einem Gläubiger in der Kreide steht…
Jeder Tag auf dem Weg zur Schuldenfreiheit zählt!
Tief unten im Schuldenloch ist es dann ziemlich dunkel. Vor allem, wenn Schuldner keine Perspektive mehr sehen, ihre Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern jemals erfüllen zu können. Die andauernde Unsicherheit durch Zahlungsaufforderungen und Besuche des Gerichtsvollziehers ist psychisch enorm belastend. Im schlimmsten Fall sperrt der Energieversorger die Leitungen, die Bank das Konto und der Vermieter kündigt die Wohnung. Da wundert es nicht, dass überschuldete Menschen wesentlich häufiger krank sind und oft sogar in massive Depressionen fallen. Wer in eine solche Lage geraten ist, sollte so schnell wie möglich handeln, um sich dieser krankmachenden Situation keinen Tag länger auszusetzen als nötig.
Am besten ist es, sich professionelle Hilfe durch Schuldnerberatungsstellen oder Anwaltskanzleien zu holen. Als ersten Schritt schreiben wir alle Gläubiger unseres Mandanten an und versuchen, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu erreichen, und diese Maßnahme starten wir sehr kurzfristig nach dem ersten Termin, um dem Schuldner so schnell wie möglich zu helfen.
Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt vielen Schuldnern eine große Last von den Schultern.
Ist eine Einigung mit den Gläubigern nicht möglich, empfehlen wir eine Verbraucherinsolvenz, denn nur so entsteht eine Perspektive in absehbarer Zeit schuldenfrei zu sein: Klaas & Kollegen sind bestrebt, die erste Phase des Insolvenzverfahrens in zwei Monaten abzuschließen und dann das eigentliche Insolvenzverfahren durch Abgabe des Insolvenzantrags beim zuständigen Gericht einzuleiten.
Damit das möglich ist, müssen unsere Mandanten aber auch den festen Willen haben, am Verfahren mitzuwirken, Termine einhalten und benötigte Unterlagen zeitnah bereitstellen, dafür garantieren wir auch eine optimale Verfahrensbegleitung. Schließlich hat unsere Kanzlei bereits über 4.000 Insolvenzen bearbeitet. Ist das Verfahren eröffnet, haben Insolvenzschuldner nur noch Verpflichtungen gegenüber dem Insolvenzverwalter. Sie müssen alle Vermögenswerte offenlegen und wichtige Änderungen wie zum Beispiel Wohnortwechsel, Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder einen neuen Arbeitsplatz melden. Dafür sind sie jetzt vor Pfändungen und anderen Maßnahmen der Gläubiger sicher.
Ist das Insolvenzverfahren eröffnet fällt vielen Schuldnern eine große Last von den Schultern, denn der ständige Druck der Gläubiger fällt schlagartig weg. Und, Wohlverhalten vorausgesetzt, nach drei Jahren tritt die Restschuldbefreiung ein, und es gibt Möglichkeiten, schon nach fünf oder sogar drei Jahren von seinen Schulden befreit zu sein. Dies wird dann möglich, wenn Schuldner neben den Verfahrenskosten mindestens 35 Prozent der angemeldeten Gläubigerforderungen begleichen können, zum Beispiel, weil sie eine Erbschaft oder Geld von einem Verwandten bekommen. Seit 2014 gibt es darüber hinaus auch für Verbraucher die Möglichkeit, mittels eines Insolvenzplans sofort schuldenfrei zu werden. Diese Möglichkeit stand früher nur Unternehmen zur Verfügung. In drei Jahren schuldenfrei zu sein, ist eine bessere Perspektive, als jahrelang unter dem Druck der Gläubiger zu stehen. Und in der Zeit müssen die Schuldner nicht “am Hungertuch nagen”. Einem ledigen Schuldner steht zurzeit ein Freibetrag von etwa €1.080,00 zu, einer Familie mit zwei Kindern (vorausgesetzt der Partner des Schuldners arbeitet nicht oder nur geringfügig) sogar gut € 1.900,00. So viel bleibt Schuldnern, die nicht durch ein Insolvenzverfahren geschützt sind, in der Regel nicht.
Wer überschuldet ist, sollte daher nicht zögern, eine Privatinsolvenz zu beantragen. Jeder Tag auf dem Weg zur Schuldenfreiheit zählt!